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Informelle Tagung der Justizministerinnen und -minister der EU – Gruppenfoto
Informelle Tagung der Justizministerinnen und -minister der EU – Gruppenfoto
BKA/Michael Gruber

Informelles Treffen der Justizministerinnen und -minister

#eu2018at
Veröffentlicht am 13. Juli 14:50

Innsbruck. Am 13. Juli 2018 lud der österreichische Justizminister, Josef Moser, im Rahmen des informellen Treffens der Justiz- und Innenministerinnen und -minister seine Amtskolleginnen und -kollegen nach Innsbruck ein. Auf der Tagesordnung stand eine Reihe von zukunftsweisenden Themen, die zu einer noch besseren Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten führen. Dadurch kommt es auch zu deutlichen Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger.

Während der ersten Arbeitssitzung des Tages beschäftigten sich die EU-Justizministerinnen und -minister mit den aktuellen Fragestellungen zum Thema E-Evidence. Gegenwärtig finden Betreiber innerhalb der EU keine klaren rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zurverfügungstellung von Daten vor.

Das Hauptaugenmerk dieser Diskussion lag auf der Frage, wie die grenzüberschreitende Sammlung von Beweisen künftig vereinfacht werden kann. Bis dato bestand keine einheitliche Regelung, wie sich Betreiber im Falle eines Ansuchens einer ausländischen Justizbehörde, die die Herausgabe von Daten fordert, zu verhalten haben. „Derzeit gibt es gegensätzliche Verpflichtungen für Betreiber. Es ist wichtig, dass wir hier Klarheit schaffen. Gleichzeitig müssen wir die hohen grundrechtlichen Standards der EU schützen“, so Justizminister Josef Moser. Das Spannungsverhältnis, in dem sich Provider bewegen, soll entschärft werden. Denn einerseits müssen sie Strafverfolgungsbehörden durch die Bereitstellung von Daten unterstützen und andererseits den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.

Um dieses zu erreichen, debattierten die Teilnehmenden die Einführung einer europäischen Verordnung über die Europäische Herausgabeanordnung und die Europäische Aufbewahrungsanordnung für elektronische Beweismittel. Der Mehrwert der Verordnung besteht darin, Internetdienstanbieter direkt zur grenzüberschreitenden Herausgabe von elektronischen Beweismitteln wie E-Mails oder Telefonprotokollen zu bewegen und so eine effizientere Strafverfolgung zu ermöglichen.

Das zweite Arbeitstreffen des Tages befasste sich mit der Verbesserung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen. Konkret sollen die Zustellungsverordnung und die Beweisaufnahmeverordnung an die neuen technischen Gegebenheiten angepasst und entsprechend novelliert werden. Im Sinne der Digitalisierung ist es notwendig, die Verwendung moderner Technologien bei der grenzüberschreitenden Dokumentenzustellung und Beweisaufnahme voranzutreiben und dabei gleichzeitig höchstmögliche Verfahrenssicherheit zu gewährleisten.

Bei dem Treffen behandelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Vorschlag der Europäischen Kommission, im Rahmen der Zustellverordnung die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Agenturen weiter auszubauen und die Einrichtung elektronischer Direktzustellungen zu ermöglichen, um grenzüberschreitende Verfahren weiter zu beschleunigen.

Zudem soll durch die Neuerungen in der Beweisaufnahmeverordnung ein EU-weites System zur direkten und raschen Weiterleitung von Anträgen auf Beweisaufnahme und Beweisdurchführung zwischen Gerichten geschaffen werden. Diese Maßnahmen zielen auf die Steigerung der Effizienz und Erhöhung der Verfahrensgeschwindigkeit ab. Beispielhaft soll verstärkt auf den Einsatz von Videokonferenzen bei der länderüberschreitenden Beweisaufnahme gesetzt werden.

Bundesminister Moser freute sich, dass ein Großteil der anwesenden Ministerinnen und Minister die geplanten Modernisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit sehr begrüßen. „Es herrscht Einigkeit darüber, dass sich die geplante Digitalisierung sowohl positiv auf die Justiz als auch auf die einzelne Bürgerin, den einzelnen Bürger auswirken wird. Grenzüberschreitende Gerichtsverfahren in Zivil- und Handelssachen werden dadurch effizienter, schneller und kostengünstiger“, betonte der österreichische Justizminister.

Das abschließende Arbeitsmittagessen stand im Zeichen der wechselseitigen Anerkennung in Strafsachen und des Ausbaus des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten. Die wechselseitige Anerkennung ist ein wesentliches Element gegenseitigen Vertrauens der Mitgliedstaaten untereinander und wurde ursprünglich eingeführt, um den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu schützen. Mittlerweile dient die gegenseitige Anerkennung vor allem auch dem Schutz der Privatrechte der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union sowie der Förderung der strafrechtlichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Ebendieses Vertrauen soll auch in Zukunft weiter gestärkt werden, waren sich die EU-Justizministerinnen und -minister beim Arbeitstreffen einig.

Seit 2002 wurden in der Europäischen Union zahlreiche Instrumente eingeführt, die eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der europäischen Justizbehörden erleichtern sollen. Unter anderem die Einführung des Europäischen Haftbefehls sowie der vier Rahmenbeschlüsse, mit denen die Vollstreckung eines Urteils einem anderen Mitgliedstaat übertragen werden kann, führten bereits zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahrensdauer in Strafsachen.

Durch die heutigen Vorschläge soll das gegenseitige Vertrauen gestärkt werden. EU-Justizkommissarin Věra Jourová  betonte, dass das in der EU in den letzten Jahren verloren gegangene gegenseitige Vertrauen wiedererlangt werden müsse. Auch für Justizminister Josef Moser stellt die Justiz einen der wichtigsten Grundpfeiler für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit dar. „Deshalb müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen und unsere Zusammenarbeit auf ein solides Fundament stellen“, so Moser abschließend.

Offizielle Fotos zu dieser Veranstaltung finden Sie auf dem offiziellen Flickr-Kanal.

Weitere Informationen zu diesem Event finden Sie auf der Veranstaltungsseite.  

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