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Medienakkreditierung

Bei allen Veranstaltungen des EU-Ratsvorsitzes in Österreich, die dies erfordern, jedenfalls aber bei den Informellen Ministertreffen, Treffen mit EU-Institutionen und Drittstaatentreffen, ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Online-Akkreditierung beim Bundespressedienst möglich.

Die Online-Akkreditierung können Sie unter diesem Link durchführen.

Wenn Sie bereits für Veranstaltungen der österreichischen Bundesregierung oder der österreichischen Präsidentschaftskanzlei akkreditiert waren oder in Österreich akkreditierte Auslandskorrespondentin oder Auslandskorrespondent sind, sind Ihre Daten bereits in unserem Online-Akkreditierungssystem gespeichert. Eine neue Akkreditierung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Sie müssen lediglich im Veranstaltungskalender des EU‑Ratsvorsitzes angeben, welche Veranstaltungen Sie besuchen möchten.

Der Akkreditierungsausweis ist für die gesamte Dauer des österreichischen EU-Ratsvorsitzes gültig. Er ermöglicht den Zutritt zum jeweiligen Medienzentrum und zu den medienrelevanten Programmpunkten.

Bei erstmaliger Akkreditierung sind eine Registrierung und eine Eingabe Ihrer Daten erforderlich. Bitte beachten Sie, dass ein aktuelles Porträtfoto in Farbe als elektronisches Attachment anzuschließen ist. Die im Formular angefragten Angaben zu Ihrem Presseausweis sind bekannt zu geben. Sollten Sie keinen Presseausweis besitzen, ist im elektronischen Antrag ein Akkreditiv des beauftragenden Medienunternehmens hochzuladen, aus dem Ihre persönliche Beauftragung für die Berichterstattung über den EU‑Ratsvorsitz hervorgeht. Für die elektronischen Attachments verwenden Sie bitte das Format jpg (Foto) beziehungsweise doc oder pdf.

Sobald Ihre Daten beim Bundespressedienst eingelangt sind, erhalten Sie umgehend eine E‑Mailbestätigung über die erfolgreiche Übermittlung. Die Bestätigung über die Annahme Ihres Akkreditierungsantrags übermittelt der Bundespressedienst ebenfalls per E-Mail. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten sowohl einer sachlichen als auch einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die angegebenen Daten unterliegen bis 25. Mai 2018 den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes 2000 (Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten, BGBl. I Nr. 165/1999 (DSG 2000)). Ab 25. Mai 2018 unterliegen sie den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes idF vom 25. Mai 2018. Als Nutzerin oder Nutzer stimmen Sie der Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung zu.

Das Online-Akkreditierungssystem enthält eine Liste aller Veranstaltungen, für die Sie sich anmelden können. Bitte melden Sie sich mindestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an.

Die Akkreditierung ist während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes nur einmal zu beantragen. Sobald Sie sich akkreditiert haben, können Sie mit dem Ihnen zugewiesenen Passwort Änderungen, zum Beispiel im Hinblick auf Ihre Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen, vornehmen. Eine nochmalige Eingabe Ihrer Daten ist nicht notwendig.

Für die Abholung des Akkreditierungsausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Akkreditierungsbestätigung
  • gültiger Presseausweis oder Akkreditiv des beauftragenden Medienunternehmens im Original
  • amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)

Sie können Ihren Akkreditierungsausweis entweder am Medienakkreditierungsschalter #eu2018at im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien oder im Medienakkreditierungsbüro des Bundespressedienstes, Hofburg – Eingang Schauflergasse 1, 1010 Wien abholen.

Bei Veranstaltungen, die nicht im Austria Center Vienna stattfinden, holen Sie Ihren Akkreditierungsausweis bitte im Medienakkreditierungsbüro des Bundespressedienstes oder am Akkreditierungsschalter des jeweiligen Medienzentrums ab.

Der Akkreditierungsausweis ist nicht übertragbar und während der Veranstaltung stets sichtbar zu tragen. Zusätzlich muss jederzeit die Identität mittels eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen werden können. Ein Verlust des Akkreditierungsausweises ist umgehend beim Medienakkreditierungsbüro des Bundespressedienstes oder am Akkreditierungsschalter zu melden.

Die Akkreditierung für den österreichischen EU-Ratsvorsitz sollte möglichst früh – spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der 1. Veranstaltung, die Sie besuchen möchten – erfolgen. Eine Vor-Ort-Akkreditierung ist nur in Ausnahmefällen möglich und kann zu längeren Wartezeiten führen.

Auf Grund räumlicher Gegebenheiten können in Ausnahmefällen bei medienöffentlichen Terminen Zugangsbeschränkungen gelten. In solchen Fällen gilt ein Pool-Regime, das vorab auf der Website des EU-Ratsvorsitzes unter der jeweiligen Veranstaltung bekanntgegeben wird.

Für eine ausnahmsweise Ad-hoc-Medienakkreditierung im Medienakkreditierungsbüro des Bundespressedienstes bzw. vor einer Veranstaltung im jeweiligen Pressezentrum benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • einen gültigen Presseausweis oder das Akkreditiv des beauftragenden Medienunternehmens im Original

Beachten Sie bitte, dass eine Ad-hoc-Akkreditierung zu längeren Wartezeiten führen kann. Der Bundespressedienst behält sich das Recht vor, Ihnen aus sachlichen oder Sicherheitsgründen keine Akkreditierung zu erteilen.

ACHTUNG: Die Akkreditierungen für die Europäischen Räte und Sitzungen der Ratsformationen in Brüssel und Luxemburg werden wie üblich nicht vom österreichischen EU‑Ratsvorsitz, sondern vom Akkreditierungsbüro des Rates der Europäischen Union abgewickelt. Informationen dazu finden Sie hier:

http://www.consilium.europa.eu/en/press/accreditation

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