Östliche Partnerschaft: Treffen der Ministerinnen und Minister für Justiz und Inneres
Innsbruck. Ministerinnen und Minister aus den Bereichen Justiz und Inneres der Trio-Präsidentschaft des Rates der EU, Estland, Bulgarien und Österreich, sowie der nächsten Präsidentschaft Rumänien haben sich am 13. Juli 2018 in Innsbruck mit ihren Partnern aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft getroffen. Dieser gehören die Republik Armenien, die Republik Aserbaidschan, die Republik Weißrussland, Georgien, die Republik Moldawien sowie die Ukraine an. Die Europäische Kommission war durch die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung sowie durch den Kommissar für die Sicherheitsunion vertreten. Ebenfalls anwesend waren Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA).
Das Treffen bot die Gelegenheit, Prioritäten der Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu diskutieren. Dabei bekräftigten die Ministerinnen und Minister ihr Bekenntnis zu Reformprozessen entsprechend den Zielsetzungen für 2020 im Bereich Justiz und Inneres. Der Schwerpunkt ihrer Diskussionen lag auf der Förderung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Bekämpfung von Korruption bei den Sicherheits- und Justizbehörden.
„Die Bekämpfung von Korruption macht nicht innerhalb der Landesgrenzen Halt, deswegen sind der Austausch unter den EU-Mitgliedstaaten sowie die Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft mit Unterstützung der Europäischen Kommission von allergrößter Wichtigkeit. Korruption verursacht jedes Jahr rund 120 Milliarden Euro an Kosten in der Europäischen Union. Sie gefährdet das Funktionieren der öffentlichen Einrichtungen und beeinträchtigt die Grundsätze der Legalität und Rechtssicherheit“, so Justizminister Josef Moser.
Die Ministerinnen und Minister beteuerten ihr gemeinsames Engagement zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und von Anti-Korruptionsmechanismen, wie beim Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft im November 2017 vereinbart. In diesem Zusammenhang betonten die Ministerinnen und Minister die elementare Bedeutung der Korruptionsbekämpfung sowie der Umsetzung von Reformen in der öffentlichen Verwaltung, um die gute Regierungsführung auf allen Ebenen zu fördern und das öffentliche Vertrauen in nationale und lokale Institutionen zu stärken. Die Ministerinnen und Minister unterstrichen auch die bedeutende Rolle der Zivilgesellschaft bei der Sicherstellung der Umsetzung und Überwachung von Anti-Korruptionsmechanismen.
Die Ministerinnen und Minister besprachen die Etablierung einer effektiven Methode zur Messung von Fortschritten bei der Korruptionsbekämpfung und präsentierten die relevantesten Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung ihrer gesetzlichen Bestimmungen, in Übereinstimmung mit den „Europäischen Standards“.
„Nur durch die Sicherstellung von Good Governance auf allen Ebenen kann nachhaltiges Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz- und Sicherheitsbehörden gewährleistet werden. Rechtsstaatlichkeit, ordnungsgemäße Verwaltung, Integrität und Transparenz sind jene Grundpfeiler, ohne die Korruption nicht bekämpft werden kann“, so der österreichische Justizminister.
Im Justizbereich diskutierten die Ministerinnen und Minister spezifische Maßnahmen, die auf ein sachgerechtes Auswahl- und Beförderungssystem von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und -anwälten gerichtet sind, sowie die Einführung von Disziplinarregeln und Ethikkodizes für beide Personengruppen. Die Teilnehmenden bekräftigten ihr politisches Bekenntnis, ihre Reformbemühungen auf die Rekrutierung, Verantwortlichkeit und Disziplinarverfahren, Zugang zur Justiz-/Verfahrenshilfe, Justizverwaltung (Backlog und e-justice), Ausbildung und die Vollstreckung von Urteilen zu konzentrieren. Die Reformen in diesen Bereichen sind geleitet von den „Europäischen Standards“..
Die Ministerinnen und Minister ermutigten alle Seiten, sich weiterhin mit den Herausforderungen in diesen Bereichen innerhalb der relevanten Strukturen der Östlichen Partnerschaft – wie etwa der Plattform der Östlichen Partnerschaft zur Stärkung von Institutionen und guter Regierungsführung, dem Panel zur Rechtsstaatlichkeit sowie bestehender bilateraler Unterausschüsse zu Justiz, Freiheit und Sicherheit – zu befassen.
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