Konferenz zur Europäischen Grundrechtecharta
Am 23. und 24. Oktober 2018 fand im Haus der EU in Wien eine Konferenz zur Europäischen Grundrechtecharta statt. Veranstaltet wurde die Konferenz vom österreichischen EU-Ratsvorsitz durch das Bundesministerium für Verfassung, Reformen Deregulierung und Justiz in Kooperation mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäischen Kommission.
Richterinnen und Richter sowie für die richterliche Ausbildung Verantwortliche diskutierten mit Grundrechtsexpertinnen und -experten aus nationalen Ministerien und Parlamenten sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission und der FRA die Herausforderungen der Umsetzung der Grundrechtecharta auf nationaler Ebene. Mit Blick auf Instrumente, die das Bewusstsein für die Charta stärken sollen, wurden in einer Reihe von hochkarätig besetzten Panels gemeinsam potentielle und zukünftige Lösungen diskutiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung widmeten sich darüber hinaus in Arbeitsgruppen ausgewählten Fällen und Fragestellungen aus der europäischen Grundrechtspraxis und konnten diese dabei mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Mitgliedstaaten erörtern. Schließlich trug auch der informelle Teil der Grundrechtekonferenz dazu bei, dass unter den anwesenden Expertinnen und Experten bestehende Kontakte gepflegt und neue Kontakte geknüpft werden konnten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite.